Entfernung Hauttumore

Tumorexzision

Der Begriff Tumor bedeutet in der Fachsprache „Geschwulst oder Schwellung“. Ob ein Tumor gut-oder bösartig ist, wird in der mikroskopischen Untersuchung einer Gewebeprobe bestimmt.

Die bösartigen Hauttumore, auch maligne Hauttumore genannt, können in drei große Hauptgruppenaufgeteilt werden. Dabei erfolgt die Unterteilung nach Bösartigkeit (Malignität) und der Herkunft der Zellen in der Haut.

 

Behandlungsmöglichkeiten

Um die Art des Hauttumors bestimmen zu können, wird eine Biopsie der Hautveränderung entnommen. Abhängig vom Typ des Tumors muss bei der Entfernung ein bestimmter Sicherheitsabstand eingehalten werden. Nach Möglichkeit wird der Hauttumor chirurgisch entfernt und die Wunde direkt verschlossen. Ist dies aufgrund der Ausdehnung des Tumors nicht möglich, wird die Wunde offen gelassen. Die offene Wunde wird zwischenzeitlich mit speziellen Verbandstechniken feucht gehalten. Nach einigen Tagen erfolgt der Wundverschluss durch lokale Umschneidung und Verschiebung der angrenzenden Haut (Lappenplastik) oder durch die Auflage eines Hauttransplantates. Die Rekonstruktion erfolgt erst wenn die mikroskopische Untersuchung einen ausreichenden Sicherheitsabstand vom Tumor zeigt. Allenfalls sind Nachexzisionen erforderlich. Wir sprechen in diesem Falle von einem zweizeitigen Vorgehen. Alternativ könnte während der Operation eine Schnellschnittuntersuchung des Präparates durchgeführt werden, diese Methode ist jedoch weniger präzise. 

Sind die Art und die Ausdehnung des Hauttumors bekannt, müssen abhängig davon allenfalls weitere Untersuchungen wie Röntgen, Ultraschall, Computertomographie (CT) oder Magnetresonanzuntersuchungen (MRI) durchgeführt werden. Bei bestimmten Typen von Melanomen ist es sinnvoll, die Lymphknoten im Lymphabflussbereich des Tumors, Sentinel-Lymphknoten, zu entfernen.

Vorbereitung zur Operation

Um Wundinfektionen und Tätowierungen durch Verunreinigungen vorzubeugen, ist es wichtig, ungeschminkt und ohne Auftragung von Cremes zur Operation zu kommen.

Um eine Nachblutung zu vermeiden, sind nach Möglichkeit blutverdünnende Medikamente wegzulassen. Besprechen Sie das Absetzten der Medikamente mir Ihrem Hausarzt.

Ablauf der Operation

Nachdem die Betäubung ihre Wirkung zeigt, wird der Tumor umschnitten. Die Schnittführung erfolgt meist spindelförmig im Verlauf der Hautlinien um eine optimale Narbenbildung zu erhalten. Im Gesicht erfolgt der Wundverschluss mit Fäden, die nach vier bis fünf Tagen entfernt werden. Am Rumpf und an den Extremitäten verwenden wir selbstauflösendes Fadenmaterial. Nach der Operation wird ein spezieller Wundverband aufgelegt. Dieser sollte im Gesicht für mindestens sechs Wochen, am Körper für sechs Monate getragen werden.

Nach der Operation

Der Wundschmerz nach der Operation ist im Allgemeinen erträglich und kann mit den üblichen Schmerzmitteln behandelt werden. Insbesondere bei Operationen im Gesicht, sollten am Operationstag körperliche Anstrengungen wie Bücken oder Kraftanwendung vermieden werden. Der Effekt des gefäßverengenden Mittels lässt nach ein bis zwei Stunden nach dem Eingriff nach, es kann dann zu einem Einbluten ins Gewebe oder durch den Wundverband kommen.

Gut zu wissen über Hautveränderungen

Unser Erbgut und die Umwelteinflüsse bestimmen über die Entstehung eines Hauttumors. Nur die äußeren Faktoren können beeinflusst werden. Die Haut kann sich mit ihren Schutzmechanismen nur 10-20 Minuten selber vor der Sonne schützen. Wird diese Zeit überschritten, muss die Haut vor der Sonne geschützt werden. Im Rahmen der Behandlung empfehlen wir Ihnen, ein auf Sie abgestimmtes Lichtschutzprodukt.

Eine Begutachtung des eigenen Körpers alle drei bis vier Monate hilft, auffällige Hautbereiche früh zu erkennen. Ändern sich Grösse, Farbe und Form einer Hautveränderung, sollte ein Arzt zur Beurteilung aufgesucht werden.


Shortfacts

Operation

In 1 - 2 Schritten,

lokale Anästhesie


Aufenthalt

Ambulant


Arbeitsunfähigkeit

1 - 2 Wochen


Sport

3 Wochen


Kosten

Die Kosten werden meist von der Krankenversicherung übernommen.

Für angleichende Operationen besteht keine Leistungspflicht.